Für Sie und Euch in den Zeitungen gefunden:
DIE MITTWOCH-PRESSE – 13. JANUAR / JÄNNER 2021
Anna in Moskau: Der Weltstar Anna Netrebko (Sopran) und ihr Ehemann Yusif Eyvazov (Tenor) auf dem Roten Platz in der russischen Hauptstadt, rechts die Kremlmauer, im Hintergrund die Basilius-Kathedrale. Dieses Foto hat Klassik-begeistert.de-Leserin Katharina Aigner für Sie und Euch auf Instagram (c) entdeckt.
Andre Rieu würde seine Stradivari verkaufen
Der Musiker bangt aufgrund der Coronapandemie um sein Johann-Strauß-Orchester.
Wiener Zeitung
Österreich
Nächster Anlauf für die Öffnung
Pläne für „Eintrittstests“ vor der Umsetzung. Kulturbetreiber sind spielwillig, befürchten aber Barrieren.
Wiener Zeitung
Wien
Wienerin geigte bei Massentests auf
Eine Wienerin zeigte sich beim Massentest in der Stadthalle gestern von ihrer besten „Saite“: Nach dem negativen Test packte sie ihre Violine aus.
https://www.heute.at/s/wienerin-geigte-bei-massentests-auf-100122030
Berlin
Lederer sucht das Gespräch. Kommt jetzt der Probenstopp für Berlins Bühnen?
Die Theater sind geschlossen, die Proben gehen weiter. Noch ist dies unter Auflagen erlaubt, doch Kultursenator Klaus Lederer (46, Linke) denkt über einen Probenstopp nach.
https://www.bz-berlin.de/kultur/kommt-jetzt-der-probenstopp-fuer-berlins-buehnen
München/ Bayerische Staatsoper/ „Stream
Ich bin erschöpft und tief beeindruckt
Dieses Stück dauert knappe vierzig Minuten. Das ist lang für jemanden wie mich, der im persönlichen Umfeld psychosomatische Krankheiten miterlebt hat. Denn es erschreckt mich, wie exakt Bariton Holger Falk ein wahnhaftes Verhalten, das ich – zu gut – kenne, trifft. Wie die Musik die schnell wechselnden Stimmungen des Wahnes trifft.
Von Frank Heublein
Klassik-begeistert
Die Elbphilharmonie fordert alle Sinne – Happy Birthday, liebe Elphi!
Am 11. Januar 2021 feiert die Elbphilharmonie Hamburg ihren vierten Geburtstag. Anlass für Klassik-begeistert, das von den Baukosten her teuerste Konzerthaus der Welt noch einmal im Glanze des Anfangs zu zeigen: Heute: Die Eröffnung des Großen Saales.
Klassik-begeistert
Schweitzers Klassikwelt 26: Leonard Cohen – Ein Leben in Gesprächen
Haben wir es bei Leonard Cohen, * 1934, der im November 2016 von uns gegangen ist, in erster Linie mit einem Song-Writer, einem Dichter oder doch auch mit einem Sänger oder gar mit einem Philosophen zu tun? Der Verfasser dieser Rezension hat nur Erfahrungen mit den frühen Alben seiner ersten Songs, die er privat für Musiktherapien empfahl.
Lothar Schweitzer berichtet aus seiner Klassikwelt
Klassik-begeistert
Paris
Programming changes from February to July 2021
Since establishments receiving audiences must remain closed until the end of January 2021 at the earliest, the Paris Opera is once more compelled to cancel performances scheduled over this period and to review its artistic programme for the first half of the year.
The Palais Garnier remains closed to visits. All performances of Capriccio, which was to have premiered on 26 January, are cancelled, as is the concert by the Academy on 20 January.
https://www.operadeparis.fr/en/info/programming-changes-from-february
Aktuelle Aerosol-Studie: mindestens 50% der Plätze im Konzerthaus Dortmund belegbar
m Auftrag des Konzerthaus Dortmund haben das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut am Standort Goslar und die Messtechnik-Firma ParteQ die räumliche Ausbreitung von Aerosolen und CO2 in einem Konzertsaal experimentell untersucht. Die Studie erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt und Hygieneexperten. Es ist die erste veröffentlichte Studie, die das Ziel verfolgt, experimentelle Daten zur Beurteilung einer möglichen Corona-Ansteckungsgefahr bei Besuchen von Konzerthäusern zu gewinnen.
https://orchesterland.wordpress.com/2021/01/11/aktuelle-aerosol-studie-mindestens
München
Simon Rattle kommt zurück: Höhere Ziele im Leben
Frankfurter Allgemeine
Der Richtige kommt nach München
Simon Rattle beerbt Mariss Jansons als Chefdirigent beim Bayerischen Rundfunk
Donaukurier
Orchestervorstand des BRSO zu Simon Rattle: „Wir sind überglücklich“
BR.Klassik.de
„Carlo il Calvo“ in Bayreuth beste Opern-Neuinszenierung 2020
Das Internetportal Forumopera hat die Inszenierung von „Carlo il Calvo“ zur besten Opern-Neuproduktion 2020 gekürt.
BR-Klassik.de
Luxemburg
OPL ernennt Leopold Hager zum Ehrendirigenten
https://www.wort.lu/de/kultur/opl-ernennt-leopold-hager-zum
Der barocke Reiz der Wiederholung
Der bittersüße Zauber Alter Musik aus England auf einem Album von Théotime Langlois de Swarte und Thomas Dunford. Außerdem: Ádám Fischer dirigiert Mahler.
Wiener Zeitung
London
Eine Ode an das unergründliche Universum des Komponisten Morton Feldman
bachtrack
Links zu englischsprachigen Artikeln
Streams
Opera companies dive back into the stream
With live performances cancelled, English Touring Opera, Scottish Opera and Grange Park are offering online productions
https://www.ft.com/content/9cc80623-f280-47af-8105-d31a6d2c20c4
THE HUMAN VOICE Released at City Opera Online
https://www.broadwayworld.com/bwwopera/article/THE-HUMAN-VOICE-Released
Apartment House review – capturing Feldman’s unique essence and sheer beauty
The Guardian
Stream (free):
https://www.youtube.com/watch?v=orVr-H8XQco
München
Simon Rattle to Leave the London Symphony for Munich
As Brexit takes effect, Mr. Rattle, a British-born conductor with a family in Germany, said that he would take the helm of the Bavarian Radio Symphony Orchestra in 2023.
The New York Times
Stuttgart
Matthew Polenzani, Tomasz Konieczny, Elizabeth Caballero Lead Staatsoper Stuttgart Revised 2020-21 Season
https://operawire.com/matthew-polenzani-tomasz-konieczny-elizabeth-caballero-lead
Paris
Opéra National de Paris Confirms Cancelations & Postponements of Upcoming Productions
https://operawire.com/opera-national-de-paris-confirms-cancelations-postponements
Barcelona
Javier Camarena’s Second Barcelona Recital Canceled
https://operawire.com/javier-camarenas-second-barcelona-recital-canceled/
New York
Prototype Festival amplifies the ingenuity
The US festival of new opera has gone largely online this year, with a programme of innovative music and visuals
https://www.ft.com/content/0e1e24ae-9fde-458b-bcd3-fd1dee612aa8
Forced Online, an Opera Festival
Searches for Intimacy Prototype, known for presenting visceral, chamber-scale new works, unveils an almost entirely streamed pandemic edition.
The New York Times
Prototype Festival 2021 Review: Ocean Body
This Multi-Screen Film & Audio Experience is An Arresting Piece of Beauty & Serenity
https://operawire.com/prototype-festival-2021-review-ocean-body/
Recordings
CD Review: Vivaldi’s Pasticcio “Argippo’
Another Worthwhile Addition To Naïve’s Vivaldi Edition
https://operawire.com/cd-review-vivaldis-pasticcio-argippo/
Sprechtheater
Wien/ Rabenhof-Theater
Rabenhof mit bitterer Kritik: „Ski-Resort Erdberger Alpen“ eröffnet
Die Wiener Vorstadt-Bühne reagiert auf ihre spezielle Art auf den Kultur-Lockdown.
Kurier
Buch/ Literatur
Ivo Andrićs „Insomnia“: Knarrendes Parkett
Die Nächte sind lang und zermürbend, die Prosa aber bleibt beherrscht: Der jugoslawischen Nobelpreisträger Ivo Andrić hat ein Tagebuch seiner Schlaflosigkeit geführt.
Sueddeutsche Zeitung
Ausstellungen/Kunst
Folge dem Geld: Sotheby’s zog es nach Palm Beach
Wenn Sammler wegen Corona in ihre Zweitwohnsitze nach Florida übersiedeln, zieht die Kunstbranche mit. Sotheby’s hat in Palm Beach eröffnet und verkauft dort hochpreisige Kunst.
Die Presse
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Unter’m Strich
Tirol
Verdacht auf Virusmutation bei britischen Skilehrern in Tirol
Briten, die als Skilehrer in Jochberg arbeiten sollten, haben am 3. Jänner erste Symptome gezeigt, so das Land Tirol. Auch im Bezirk Kufstein gibt es auffällige PCR-Tests
Der Standard
Österreich
Neues Gesetz zum „Reintesten“: Grüne und SPÖ streiten um die Gastronomie
Vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses gehen die Emotionen hoch: SPÖ will explizite Ausnahme für die Gastro, Grüne wollen sich die Option offenhalten.
Kurier
Gesetz zu „Eintrittstests“: Warum die SPÖ noch abspringen könnte
In der aktuellen Gesetzesvorlage, die dem KURIER vorliegt, ist der Handel vom „Reintesten“ ausgenommen, die Gastronomie nicht.
Kurier
Das Wichtigste zuerst?
Worüber diskutiert man, wenn die erste Vizepräsidentin der Vereinigten Staaten von Amerika ihr Amt antritt? Ihre politischen Positionen? Ihr Amtsverständnis? Die zu erwartende Vorsitzführung im Senat? Nein, offensichtlich gibt es Wichtigeres: Nämlich, in welcher Kleidung sie eine Modezeitschrift aufs Cover hebt.
Wiener Zeitung
Merkel tätigt Hammer-Aussage zum möglichen Lockdown-Ende – FDP-Chef Lindner kritisiert: „nicht verantwortbar“
Münchner Merkur
Kompletter Lockdown bis kurz vor Ostern
Merkel: „Wir brauchen noch 8 bis 10 Wochen harte Maßnahmen“ ++ Söder kündigt FFP2-Maskenpflicht für Nahverkehr und Einzelhandel an
Bild.de
INFOS DES TAGES (MITTWOCH, 13. JÄNNER 2021)
INFOS DES TAGES (MITTWOCH, 13. JÄNNER 2021
Quelle: onlinemerker.com
BAYERISCHE STAATSOPER: MONTAGSSTÜCKE X & XI auf STAATSOPER.TV
In der zehnten Ausgabe der Montagsstücke präsentiert die Bayerische Staatsoper am Montag, 18. Januar 2021, Franz Lehárs Operette Schön ist die Welt in einer szenischen Einrichtung von Tobias Ribitzki. Das Bayerische Staatsorchester steht unter der musikalischen Leitung von Friedrich Haider. Die Rolle der Prinzessin Elisabeth von und zu Lichtenberg wird von Julia Kleiter gesungen. Sebastian Kohlhepp ist als Kronprinz Georg zu erleben. Der Schauspieler Max Hopp führt durch den Abend.
Beim Montagsstück XI: Sehnliches Verlangen am 25. Januar 2021 dirigiert der ehemalige Generalmusikdirektor des Hauses, Zubin Mehta, unter anderem Musik von Franz Schubert.
Dieser sowie vergangene Streams der Montagsstücke sind auch als Video-on-Demand auf STAATSOPER.TV abrufbar.
MONTAGSSTÜCK X: SCHÖN IST DIE WELT
Ein Königssohn und eine Prinzessin sollen verheiratet werden. Beide möchten jedoch ihre Unabhängigkeit nicht aufgeben und blicken dem gemeinsamen Eheleben mit Argwohn entgegen. Auf einer Reise zu ihrer jeweiligen Bestimmung begeben sich beide auf ein Bergplateau und erkennen, umgeben von der Schönheit der Alpenwelt und verschont von einer Lawine, ihre Liebe zueinander.
Mit diesem Stück erweist sich Franz Lehár als der Wagner der Operette und Schön ist die Welt somit als sein Tristan mit Happy End. Der Komponist kreiert mit diesem Werk ein „Kinobild auf der Operettenbühne“: Ein raffiniertes Hybrid und gerade deshalb prädestiniert für eine Neuvorstellung in diesen hybriden Zeiten.
Die halbszenische Präsentation von Tobias Ribitzki wird von Schauspieler Max Hopp als Conférencier geleitet. Neben Julia Kleiter als Prinzessin Elisabeth und Sebastian Kohlhepp als Prinz Georg, sind unter anderem Eliza Boom (Herzogin Maria Branckenhorst), ManuelGünther (Graf Sascha Kalowitsch) und Juliana Zara (Mercedes del Rossa) zu erleben.
MONTAGSSTÜCK X: SCHÖN IST DIE WELT
Mo, 18. Januar 2021, 20:15
Kostenloser Stream
www.staatsoper.tv
Ab Mi, 20. Januar für 30 Tage on Demand erhältlich.
Ein 24-Stunden-Ticket kostet 9,90 Euro.
www.staatsoper.de/on-demand
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MONTAGSSTÜCK XI: SEHNLICHES VERLANGEN
Für das Montagsstück XI: Sehnliches Verlangen kehrt Zubin Mehta an das Pult des Bayerischen Staatsorchesters zurück. Unter seiner Leitung erklingt unter anderem Franz Schuberts Große C-Dur-Symphonie. Weitere Programmpunkte werden noch bekannt gegeben.
MONTAGSSTÜCK XI: Sehnliches Verlangen
Mo, 25. Januar 2021, 20:15
Kostenloser Stream
www.staatsoper.tv
Ab Mi, 27. Januar für 30 Tage on Demand erhältlich.
Ein 24-Stunden-Ticket kostet 9,90 Euro.
www.staatsoper.de/on-demand
WEITERE STREAMS AUF STAATSOPER.TV
Mit den sogenannten Montagsstücken überbrückt die Bayerische Staatsoper die Zeit während des Lockdowns. Die Streams des Alternativ-Programms werden seit Anfang November 2020 live auf STAATSOPER.TV ausgestrahlt und können jeweils 30 Tage lang nach der Vorführung als Videos-on-Demand auf STAATSOPER.TV abgerufen werden.
Ein 24-Stunden-Ticket ist ab 4,90 Euro erhältlich.
Aktuell verfügbare Produktionen sind:
Peter Maxwell Davies‘ Eight Songs for a Mad King (ab 13.01.21), Hänsel und Gretel in der Inszenierung von Richard Jones, das Oratorio de Noël mit Benjamin Bernheim sowie Schwanensee und die Premiere des zeitgenössischen Dreiteilers Paradigma mit dem Bayerischen Staatsballett.
Web: www.staatsoper.de
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GRAND THEATRE DE GENEVE: Aufgrund der Pandemie wird die Oper Pelléas et Mélisande auf RTS, OperaVision und GTG digital ausgestrahlt
Die grandiose Inszenierung der Oper Pelléas et Mélisande von dem Trio Sidi Larbi Cherkaoui, Damien Jalet und Marina Abramović, eines der Highlights der Saison 2020-2021, wird am 18. Januar live auf Grand Théâtre Digital, der Website von Radio Télévision Suisse (RTS), und anschliessend zeitversetzt auf OperaVision und RTS Fernsehen übertragen. Die Aufnahme dokumentiert diese bahnbrechende Produktion unter der Leitung von Dirigent Jonathan Nott und der Regie von Filmemacher Andy Sommer und hält den Kontakt mit den Zuschauern trotz der Covid-19-Pandemie.
Aufgrund der Pandemie wird die Produktion dieses «lyrischen Dramas» in einem besonderen Format vorgestellt, nämlich nur live auf GTG Digital und RTS Play am 18. Januar (geplanter Termin der öffentlichen Premiere), dann auf der Streaming-Plattform Opera Vision ab 19. Februar und schliesslich auf RTS TV (Termin noch festzusetzen). Auch der Orchestergraben hat ein besonderes Format, denn das Orchester reicht bis zum Boden, wobei 6 Sitzreihen aus dem zuschauerleeren Saal entfernt wurden, um den Musikern des Orchestre de la Suisse Romande (OSR) und dem Dirigenten Jonathan Nott das Spielen unter Einhaltung des sicheren Abstands zu ermöglichen.
Ein Projekt mit RTS und OperaVision
Die Aufnahme und Ausstrahlung dieser bedeutenden Produktion erfolgt unter der Regie von Andy Sommer. Bereits 2005 verewigte der berühmte Filmemacher die legendäre Inszenierung von Tristan und Isolde von Olivier Py am Grand Théâtre. Er hat mit vielen renommierten Künstlern zusammengearbeitet und mehrere anspruchsvolle lyrische Produktionen gedreht. Seine Aufnahmen und Dokumentationen werden im Fernsehen sowie im Kino ausgestrahlt.
Eine bahnbrechende Produktion
Für dieses als Hauptwerk des Symbolismus geltende «Lyrische Drama» versammeln wir ein aussergewöhnliches Team um eine Produktion, die 2018 an der Flämischen Oper in Koproduktion mit dem Grand Theatre uraufgeführt wurde. Die emblematische Performance-Künstlerin Marina Abramović zeichnet für die kristalline Szenographie dieser Pelléas et Mélisande und lässt gemeinsam mit weltberühmten Künstlern eine wahre schöpferische Kraft entstehen: Inszenierung und Choreographie von Sidi Larbi Cherkaoui und Damien Jalet, sowie die Videokunst des bildenden Künstlers und Regisseurs Marco Brambilla und die spektakulären Kostüme der Haute-Couture-Designerin Iris Van Herpen. Auch unter den Solisten finden sich grosse Namen. Die junge norwegische Sopranistin Mari Eriksmoen, die bereits auf den grossen europäischen Opernbühnen aufgetreten ist, singt die Mélisande. Der südafrikanische Tenor Jacques Imbrailo, der als Pelléas in Zürich und Antwerpen von sich reden gemacht hat, übernimmt auch in Genf die Titelrolle. Der britische Bariton Leigh Melrose – der diese Rolle kürzlich bei der Rurhtriennale gesungen hat – ist Golaud.
Weitere Produktionen werden ausgestrahlt
Das Grand Théâtre de Genève freut sich über die Ausstrahlung weiterer Produktionen, darunter Aida unter der Regie von Phelim McDermott auf Mezzo, Die Entführung aus dem Serail in der Neuinszenierung von Luk Perceval und Asli Erdogan auf ARTE Concert und RTS Play sowie Le Nozze di Figaro unter der Regie von Andy Sommer auf ARTE Concert.
https://www.mezzo.tv/fr/Op%C3%A9ra/A%C3%AFda-de-Verdi-au-Grand-Th%C3%A9%C3%A2tre-de-Gen%C3%A8ve-6493
https://www.rts.ch/play/tv/rtsmusique/video/lenlevement-au-serail?urn=urn:rts:video:11288085
https://www.arte.tv/fr/videos/075792-000-A/les-noces-de-figaro/
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INSTAG(K)RAMEREIEN – gefunden von Fritz Krammer
Wiener Staatsoper: Anna Pirozzi ist in Wien für die „Nabucco“-TV-Vorstellung (24.1. – Domingo-Geburtstag)
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Ildar Abdrazakov probt „Boris Godunow“ in Moskau
Ildar Abradzakov machte gestern sein Debüt als Boris in einer Inszenierung aus dem Jahr 1948
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Auszüge aus dem Magazin „Society“. Künstler müssen sich auch in der Krise behaupten
Maryna Lopez und Astrik Khanamiryan waren im Juli vergangenen Jahres beim Online-Merker zu Gast.
Es war dies die letzte Veranstaltung bei uns bis dato – und das wird auch vermutlich noch einige Zeit so bleiben. Die Künstler flehen die Regierenden um Verständnis an – so kann es nicht mehr lange weitergehen!
Auszug aus dem Magazin Society
Die Künstler kämpfen – und ich kämpfe im Rahmen meiner bescheidenen Möglichkeiten mit ihnen!
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Eine ganz traurige Geschichte über einen kleinen Helden. Ruhe in Frieden!
https://www.facebook.com/92723147978/posts/10158136881852979/?sfnsn=mo
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Stiftungsurkunde der Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth (vom 2.5.1973)
Zur dauernden Erhaltung der Voraussetzungen für die Durchführung der Bayreuther Richard-Wagner-Festspiele, zur Pflege des künstlerischen Nach-lasses von RichardWagner und des Verständnisses seiner Werke sowie zur Förderung der RichardWagner-Forschung errichten
1. Frau Winifred Wagner,
Bayreuth, Wahnfriedstraße, Siegfried-Wagner-Haus
2. Frau Friedelind Wagner,
Nußdorf am Bodensee, Zur Forelle 4
3. Frau Verena Lafferentz, geb. Wagner
Nußdorf am Bodensee, Zur Forelle 4
4. Herr Wolfgang Wagner,
Bayreuth, Festspielhügel
5. die Abkömmlinge von Herrn Wieland Wagner
a) Fräulein Iris Wagner
b) Fräulein Nike Wagner
c) Frau Daphne Proksch, geb. Wagner
d) Herr Wolf-Siegfried Wagner
zu a) bis d): Keitum/Sylt, Haus Wieland Wagner
6. die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern
7. der Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayer. Staatsministerium für
Unterricht und Kultus
8. die Stadt Bayreuth, vertreten durch den Oberbürgermeister
9. die Gesellschaft der Freunde von Bayreuth e. V., vertreten durch den Vorsitzenden
10. die Oberfrankenstiftung (Adolf-Wächter-Stiftung) Bayreuth,vertreten durch den Vorsitzenden des Stiftungsrats
11. den Bezirk Oberfranken, vertreten durch den Regierungspräsidenten, und
12. die Bayer. Landesstiftung, vertreten durch den Vorstand
mit Wirkung von dem auf die Zustellung der Genehmigung an den letzten Stifter folgenden Tage eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Bayreuth.
Die Stiftung wird mit dem in § 3 der Satzung und in der der Satzung beigegebenen Aufstellung näher bezeichneten Vermögen ausgestattet.
Die Stifterinnen zu 1. und 8., erstere mit Zustimmung der Stifter zu 2. bis 5., übereignen alsbald nach der Errichtung der Stiftung das Festspielhaus Bayreuth nebst allen Nebengebäuden und allen dazugehörenden bebauten Grundstücken unentgeltlich auf die Stiftung. Die Stifter zu 6., 10. und 12. stellen der Stiftung das Richard-WagnerArchiv (einschließlich der Bibliothek Richard Wagners sowie der Bilder, Büsten und sonstiger Erinnerungsstücke und des bis 1945 entstandenen Bildmaterials) für dauernd leihweise zur Verfügung. Die Stifterin zu 8. stellt der Stiftung das Haus Wahnfried mit allen Nebengebäuden und Park für dauernd leihweise zur Verfügung. Die Stifterin zu 9. verzichtet auf ihren Anspruch auf Rückzahlung der für Bau-maßnahmen am Festspielhaus zur Verfügung gestellten Beträge sowie auf die dafür bestehenden Sicherheiten.
Der Stifter zu 7. verpflichtet sich, der Stiftung nach Maßgabe der Ansätze in seinem Haushaltsplan jährlich zum Verbrauch bestimmte Zuschüsse zu gewähren, deren Gesamthöhe unter Berücksichtigung der eigenen Einnahmen der Stiftung und der von den übrigen Stiftern und von dritter Seite gewährten Zuschüsse und Leistungen die angemessene Erfüllung des Stiftungszwecks nachhaltig ermöglicht. Die Stifterin
zu 8. verpflichtet sich, einen wissenschaftlich vorgebildeten Bediensteten zur Betreuung des Richard-Wagner-Archivs zu stellen und dafür, wie auch für die Tätigkeitdes Geschäftsführers und für die Pflege der für die Allgemeinheit zugänglichen Grundstücke am Festspielhaus keinen Kostenersatz und keine Vergütung zu verlangen.
Der Stifter zu 11. verpflichtet sich, eine Schreibkraft im tariflich zulässigen Rahmen zu bezahlen, die von der Stiftung eingestellt wird.
Die Stiftung soll durch den Stiftungsrat und den Vorstand verwaltet werden.
Der durch das Gemeinschaftliche Testament der Eheleute Siegfried und Winifred Wagner vom 8.3.1929 bestimmte Testamentsvollstrecker Rechtsanwalt Dr. Fritz Meyer I, Bayreuth, stimmt der Errichtung der Stiftung zu.
Die Stiftung erhält die nachstehende Satzung
§ 1
Name und Sitz der Stiftung
1. Die Stiftung führt den Namen „Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth“. Sie ist eine
rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts.
2. Sitz der Stiftung ist Bayreuth.
§ 2
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist es, im Sinne des Gemeinschaftlichen Testaments von Siegfried
und Winifred Wagner vom 8.3.1929
1. den künstlerischen Nachlass von Richard Wagner dauernd der Allgemeinheit zu
erhalten;
2. das Festspielhaus Bayreuth dauernd der Allgemeinheit zu erhalten und zugänglich zu machen und stets den Zwecken dienstbar zu machen, für die es sein Erbauer bestimmt hat, also einzig der festlichen Aufführung der Werke Richard Wagners;
3. die Richard-Wagner-Forschung zu fördern;
4. das Verständnis für die Werke Richard Wagners insbesondere bei der Jugend und beim künstlerischen Nachwuchs zu fördern.
§ 3
Stiftungsvermögen
(1) Das Vermögen der Stiftung besteht aus
1. dem Festspielhaus Bayreuth samt Nebengebäuden,
2. dem Anspruch gegen die Stadt Bayreuth auf leihweise Überlassung des Hauses Wahnfried mit allen Nebengebäuden und dem Park,
3. dem Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland, die Bayer. Landesstiftung und die Oberfrankenstiftung auf leihweise Überlassung des Richard-Wagner-Archivs einschließlich Bibliothek und Zubehör,
4. sonstigen, dem Stiftungszweck dienenden Gegenständen, die der Stiftung zugewendet werden,
5. Forderungen gegen den Freistaat Bayern, die Stadt Bayreuth und den Bezirk Oberfranken auf laufende Unterstützung nach Maßgabe der
Stiftungsurkunde.
Im einzelnen ergibt sich das Stiftungsvermögen nach Nr. 1 bis 3 aus der dieser Satzung als Anlage beigefügten und einen Bestandteil der Satzung bildenden Aufstellung.
(2) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 genannten Gegenstände sowie das Richard-WagnerArchiv und das Haus Wahnfried sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, soweit das im Rahmen der Möglichkeiten der Stiftung ohne Gefährdung des Vermögens geschehen kann.
§ 4
Organe der Stiftung
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Vorstand
2. der Stiftungsrat
(2) Die Tätigkeit in den Organen der Stiftung ist ehrenamtlich.
(3) Die Mitgliedschaft in den Organen endet außer durch Tod durch Zeitablauf, Abberufung oder Rücktritt. Abberufung und Rücktritt können, sofern nicht einwichtiger Grund vorliegt, nur zum Ende eines Rechnungsjahres erfolgen.
(4) Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen können nur mit Zustimmung des Freistaates Bayern gefasst werden. Bezieht sich ein Widerspruch des Freistaates Bayern auf den Haushaltsplan, so gelten diejenigen niedrigeren Ansätze, die die Zustimmung des Freistaates Bayern gefunden haben.
(5) Soweit der Leiter der Bayreuther Festspiele nicht Mitglied eines Organs ist, sollenihn die Organe zu ihren Sitzungen zuziehen, sofern dies nicht unzweckmäßig erscheint.
(6) Vorstand und Stiftungsrat geben sich eine Geschäftsordnung, ersterer mit Zustimmung des Stiftungsrates.
§ 5
Der Vorstand
(1) Der Vorstand der Stiftung ist Vorstand im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Er vertritt die Stiftung nach außen und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht Aufgabe des Stiftungsrates sind und deren Erledigung er nicht dem Geschäftsführer übertragen hat.
(2) Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern. Je ein Vorstandsmitglied wird vom Bund und vom Freistaat Bayern bestellt. Die Stadt Bayreuth wird durch den Oberbürgermeister vertreten. Ist der Leiter der Bayreuther Festspiele ein Abkömmling Richard Wagners, so ist er zu-gleich das vierte Mitglied des Vorstands; sind mehrere Abkömmlinge zusammen Leiter der Festspiele, so wird, wenn sie sich nicht einigen, der älteste von ihnen Mitglied des Vorstands.
Im übrigen wird das vierte Vorstandsmitglied durch die Vertreter der Familie Wagner im Stiftungsrat benannt und bei gleichzeitiger Benennung eines neuen Mitgliedes ab-berufen. Haben die Vertreter der Familie Wagner innerhalb von zwei Monaten nach Aufforderung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde keine Entscheidung getroffen, so entscheidet die Stiftungsaufsichtsbehörde selbst.
(3) Entscheidungen des Vorstands bedürfen einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmüber-tragung ist zulässig. Die Vertretung der Stiftung erfolgt, soweit nicht der Vorstand etwas anderes bestimmt, durch den vom Vorstand zu wählen-den Vorsitzenden des Vorstandes zusammen mit einem weiteren Vor-standsmitglied oder mit dem Geschäftsführer. Der Vorsitzende des Vorstandes kann nicht zugleich Geschäftsführer der Stiftung sein.
§ 6
Stiftungsrat
(1) Der Stiftungsrat stellt den Haushaltsplan der Stiftung auf und entscheidet über die Vermietung des Festspielhauses (§ 8), in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie in den Angelegenheiten, in denen er sich die Entscheidung vorbehält. Er ist für Änderungen dieser Satzung zuständig.
(2) Die Stimmenzahl im Stiftungsrat beträgt 24. Sie verteilt sich wie folgt:
Bundesrepublik Deutschland 5 Stimmen
Freistaat Bayern 5 Stimmen
Familie Wagner 4 Stimmen
Stadt Bayreuth 3 Stimmen
Gesellschaft der Freunde von Bayreuth 2 Stimmen
Oberfrankenstiftung 1 Stimme
Bezirk Oberfranken 2 Stimmen
Bayer. Landesstiftung 2 Stimmen
(3) Für die Vertretung der Familie Wagner im Stiftungsrat gilt folgendes:
Eine Stimme steht Frau Winifred Wagner zu; sie kann auch einen Vertreter in den Stiftungsrat entsenden. Von den übrigen vier Stimmen steht jedem Stamm der vier gemeinschaftlichen Abkömmlinge von Siegfried und Winifred Wagner eine Stimme zu, wobei jeder Stamm auch einen Vertreter benennen kann, der nicht der Familie Wagner angehört. An die Stelle eines verstorbenen Abkömmlings treten jeweils seine Abkömmlinge, die ihr Benennungsrecht mit Mehrheit ausüben. Für jedes Mitglied im Stiftungsrat kann ein Stellvertreter bestellt werden. Der
Stellvertreter hat das Recht, an den Sitzungen des Stiftungsrates teilzunehmen; ein Stimmrecht steht ihm nur zu, soweit das ordentliche Mitglied an einer Abstimmung verhindert ist.
Stirbt ein Stamm aus, so geht das Benennungsrecht auf die übrigen Stämme über, die es gemeinschaftlich ausüben und mit der Mehrheit ihrer Angehörigen entscheiden. Hierbei hat jeder Stamm eine Stimme. Hat das letzte Mitglied eines ausgestorbenen Stammes durch letztwillige Verfügung eine Person für den Stiftungsrat benannt, so gehört diese Person dem Stiftungsrat auf die Dauer von zwanzig Jahren seit dem Wirksamwerden der letztwilligen Verfügung an. Nach Ablauf der zwanzig Jahre gilt Satz 1. Adoptivkinder setzen einen Stamm nicht fort.
Beim Ableben von Frau Winifred Wagner vermindert sich die Zahl der Stimmen der Familie Wagner auf vier; die Zahl der Stimmen der Gesellschaft der Freunde von Bayreuth erhöht sich auf zwei.
(4) Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vertreter ernannt und mehr als die Hälfte der Stimmen vertreten ist. Stimmübertragung ist zulässig.
Der Stiftungsrat kann die Teilnahme von Beratern gestatten.
§ 7
Der Geschäftsführer
(1) Zur Erledigung der einfachen und laufenden Geschäfte der Stiftung wird ein Geschäftsführer bestellt, dem auch Vollmacht zur Vertretung der Stiftung in bestimmten Fällen erteilt werden kann. Die Aufgaben des Geschäftsführers im einzelnen werden durch die Geschäftsordnung und durch Beschluss des Vorstands geregelt. Zur Bestellung und Entlassung des Geschäftsführers ist der Vorstand zuständig.
(2) Die Stadt Bayreuth benennt für den Posten des Geschäftsführers den Oberbürgermeister, der sich durch einen geeigneten Bediensteten der Stadt vertreten lassen kann. Nimmt die Stiftung dieses Angebot nicht an, so hat die den Geschäftsführer auf eigene Kosten anzustellen.
(3) Der Geschäftsführer nimmt an allen Sitzungen des Vorstands mit beratender
Stimme teil.
§ 8
Vermietung des Festspielhauses an den Festspielunternehmer
(1) Die Stiftung wirkt dahin, dass im Festspielhaus Bayreuth festliche Aufführungen der Werke Richard Wagners veranstaltet werden. Die Festspiele werden von der Stiftung jedoch nicht finanziert oder durchgeführt.
(2) Das Festspielhaus ist grundsätzlich an ein Mitglied, ggf. auch an mehrere Mitglieder der Familie Wagner oder auch an einen anderen Unternehmer zu vermieten, wenn ein Mitglied, ggf. auch mehrere Mitglieder der Familie Wagner die Festspiele leiten. Dies gilt nur dann nicht, wenn andere, besser geeignete Bewerber auftreten. Mit der Mehrheit ihrer Stimmen im Stiftungsrat können die Abkömmlinge von Richard Wagner Vorschläge machen. Sobald feststeht, dass der Vertrag mit einem Festspielunternehmer beendet ist oder beendet wird, weist die
Stiftung die Vertreter der Familie Wagner im Stiftungsrat auf die Möglichkeit hin, einen Vorschlag zu machen; der Vorschlag muss innerhalb von vier Monaten nach Zugang der Mitteilung der Stiftung bei der Stiftung eingehen. Die Mitteilungen gelten mit dem Ablauf des dritten Tages nach Absendung an die der Stiftung zuletzt mitgeteilten Adresse als zugegangen.
(3) Hat der Stiftungsrat Zweifel darüber, ob ein Mitglied der Familie Wagner für den Posten des Festspielunternehmers besser oder ebenso gut geeignet ist wie andere Bewerber, so hat der Stiftungsrat die Entscheidung einer dreiköpfigen Sachverständigenkommission einzuholen. Diese Kommission besteht aus den Intendanten von Opernhäusern aus dem deutschsprachigen Raum, wobei die Intendanten in der Reihenfolge der nachstehend genannten Opernhäuser zuzuziehen sind:
Deutsche Oper Berlin,
Bayerische Staatsoper München,
Staatsoper Wien,
Staatsoper Hamburg,
Staatsoper Stuttgart,
Städtische Oper Frankfurt/Main
Städtische Oper Köln
Kommt eine Entscheidung der Kommission nicht zustande, so entscheidet der Stiftungsrat unter Abwägung aller Gesichtspunkte.
(4) Soweit sofort eine Entscheidung getroffen werden muss, entscheidet der Stiftungsrat allein unter Abwägung aller Gesichtspunkte über die unumgänglichen Maßnahmen.
(5) Der Mietvertrag sichert dem Unternehmer die künstlerische Freiheit.
§ 9
Verwaltung des Stiftungsvermögens
(1) Das Stiftungsvermögen ist nach den für staatliches Vermögen des Freistaates Bayern geltenden Grundsätzen zu verwalten.
(2) Die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Gegenstände sind unangreifbares Grundstockvermögen der Stiftung; die in § 3 Abs. 1 Nr. 4 genannten Gegenstände sind Grundstockvermögen, soweit sich nicht aus den Umständen der Zuwendung etwas anderes ergibt.
(3) Rechnungsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§ 10
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
(2) Die Stiftung verfolgt keinerlei Erwerbszwecke. Sie darf niemanden durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung nicht entsprechen, durch unverhältnismäßig hoheVergütungen oder in sonstiger Weise begünstigen. Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden:
§ 11
Stiftungsaufsicht, Rechnungsprüfung
(1) Die Stiftungsaufsicht wird unter der Oberleitung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus von der Regierung von Oberfranken
wahrgenommen.
(2) Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsprüfung der Stiftung erfolgt durchden Bayer. Obersten Rechnungshof. Der Bundesrechnungshof kann sich an der Prüfung beteiligen.
§ 12
Vermögensanfall
Im Falle der Aufhebung der Stiftung fällt das Festspielhaus nebst allen Nebengebäuden und allen dazugehörenden bebauten Grundstücken an die Stadt Bayreuth, die es im Sinn des Stiftungszweckes und der Anordnungen im Gemeinschaftlichen Testament von Siegfried und Winifred Wagner vom 8.3.1929 verwaltet und verwendet. Die Leihgeber erhalten ihre Leihgaben zurück; für Verbesserungen ist der Stiftung kein
Ersatz zu leisten. Im übrigen geht das Vermögen im Verhältnis der seit Errichtung der Stiftung erbrachten Aufwendungen auf die Stifter über, die es im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Pflege und Erforschung der Kunst Richard Wagners zu verwenden haben.
§ 13
Satzungsänderungen
(1) Änderungen dieser Satzung bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl des Stiftungsrates.
(2) § 4 Abs. 4 kann nur mit Zustimmung des Freistaates Bayern, § 12 S. 1 nur mit Zustimmung der Stadt Bayreuth geändert werden. Änderungen der §§ 2, 5, 6,
8, 12 Satz 1 und 14 bedürfen bis zum Jahr 2052 einschließlich der Mehrheit der den Mitgliedern der Familie Wagner im Stiftungsrat zustehenden Stimmen.
Satzungsänderungen, durch die ein Stifter zusätzlich verpflichtet werden soll, bedürfen dessen Zustimmung.
§ 14
Aufhebung der Stiftung
Eine Aufhebung der Stiftung ist nur aus den gesetzlichen vorgesehenen Gründen zulässig.
München, den 02. Mai 1973