Foto: Wiener Staatsoper (c), M. Pöhn
Verschärfte Covid-Richtlinien in Österreich ab 27. Dezember 2021
Die österreichische Bundesregierung verschärft die Corona-Regelungen. Für die Kulturbranche heißt das: Ab 27. Dezember gilt 2G, 2G-Plus oder gar 3G-Plus – abhängig von der Anzahl der Besucher.
von Jürgen Pathy
Nicht nur warm anziehen, heißt es die kommenden Tage, sondern auch ordentlich gewappnet sein gegen Corona. Ab dem 27. Dezember benötigen alle eine dritte Impfung sowie zusätzliche eine Vorlage eines negativen PCR-Tests, um Einlass in die Wiener Staatsoper zu erhalten. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer schon genesen ist, für den reicht eine zweite Impfung – selbstverständlich auch mit negativem PCR-Test.
Das lässt den Rückschluss zu, dass zumindest die Zuschauer-Kapazitäten an der Wiener Staatsoper nicht eingeschränkt werden. Immerhin sieht die neue Verordnung der österreichischen Bundesregierung vor, dass mit 3G plus, Veranstaltungen mit 1000 bis 2000 Personen erlaubt sind. Regulär fasst die Wiener Staatsoper zwar rund 2300 Plätze, davon allerdings rund 560 Stehplätze. Diese wurden bereits seit Beginn der Pandemie zu 169 Sitzplätzen umgewandelt. Somit beschränkt sich das aktuelle Fassungsvermögen der Wiener Staatsoper auf unter 2000 Personen.
Vorläufig gelte diese Verordnung bis inklusive 31. Dezember 2021, steht auf der Homepage der Wiener Staatsoper. Die Verantwortlichen nehmen allerdings an, dass die Zutrittsregelungen auch im neuen Jahr gelten werden und werden diesbezüglich selbstverständlich am Laufenden halten.
Foto: Nicht nur Staatsoperndirektor Bogdan Roščić steht vor einer organisatorischen Herausforderung © Lalo Jodlbauer
Was heißt das nun konkret: Wer ab 27. Dezember in die Wiener Staatsoper möchte, benötigt folgendes:
- Eine gültige Eintrittskarte, personalisiert auf Ihren Namen
- Einen 1G-Booster-Nachweis (3x geimpft (Booster-Impfung) oder genesen und 2x geimpft).
- Einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden. Dabei gilt Datum und Uhrzeit der Testabnahme, sowie des Vorstellungsendes
- Einen amtlichen Lichtbildausweis
- Eine FFP2-Maske